So einfach sollten sich die ehemaligen Staatsdiener s sich nicht machen.
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Von den Befürwortern des Systemwechsels wird umgekehrt gerade geltend gemacht,
dass mit dem neuen Verfahren weniger Daten erhoben werden (weil es nicht mehr
auf den Besitz eines Empfangsgerätes ankommt) und vor allem dass auf diese
Weise ein höheres Maß an Gerechtigkeit hergestellt werden kann.
Gegenwärtig
nutzen diejenigen
Rundfunkrezipienten, die keine Gebühren zahlen, den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Kosten der anderen, die ihre Gebühren
korrekt entrichten
Nicht jeder Nichtzahler ist automatisch ein "Schwarzseher"!
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Behörden, die gesetzliche Aufgaben zu erfüllen haben, ist dies
nicht möglich, und zwar erst recht nicht, wenn es gilt, Ansprüche gegen
Personen durchzusetzen, die sich einer Pflicht entziehen wollen.
Ein Gutachter sollte der Pflicht zu einer neutralen, sorgfältigen Begutachtung
sich nicht entzeihen und nicht Fakten erwähnen, die für eine Entscheidung
irrelevant sind und nur die Meinung des Auftraggebers wiedergeben.
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Dass durch die Datenübermittlung schließlich eine
Zahlungspflicht aktualisiert wird, ist zwar für den Pflichtigen ein Nachteil,
aber sein Interesse daran, nicht zahlen zu müssen, ist nicht schutzwürdig. Die
Zahlungspflicht ist im geltenden Recht verankert; sie bestand schon vorher, und
ihre Nichterfüllung ist dem Betroffenen in aller Regel vorzuwerfen. In dem
Widerstand gegen die als unangemessen deklarierte Ermittlungstätigkeit der
Rundfunkanstalten äußert sich im Grunde der Unwille über die Zahlungspflicht
als solche – ein Zeichen sinkender Akzeptanz des „Solidarmodells“ der
Rundfunkgebührenfinanzierung.
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Allenfalls diejenigen Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber, in
deren Bereich dauerhaft kein Empfangsgerät
vorhanden ist, könnten sich über die Beitragspflicht
beschweren, die insofern wie eine Art „Rundfunksteuer“ erscheint. Über
diese „Gerechtigkeitslücke“ hilft die Ermächtigung an den Gesetzgeber
hinweg, sich bei der Tatbestandsbildung am Regelfall zu orientieren, d.h. auf typische
Sachverhalte abzustellen und seltene Ausnahmen zu ignorieren