So einfach sollten sich die ehemaligen Staatsdiener s sich nicht machen.

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Von den Befürwortern des Systemwechsels wird umgekehrt gerade geltend gemacht, dass mit dem neuen Verfahren weniger Daten erhoben werden (weil es nicht mehr auf den Besitz eines Empfangsgerätes ankommt) und vor allem dass auf diese Weise ein höheres Maß an Gerechtigkeit hergestellt werden kann.
Gegenwärtig nutzen diejenigen Rundfunkrezipienten, die keine Gebühren zahlen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Kosten der anderen, die ihre Gebühren korrekt entrichten

Nicht jeder Nichtzahler ist automatisch ein "Schwarzseher"!

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Behörden, die gesetzliche Aufgaben zu erfüllen haben, ist dies nicht möglich, und zwar erst recht nicht, wenn es gilt, Ansprüche gegen Personen durchzusetzen, die sich einer Pflicht entziehen wollen.


Ein Gutachter sollte der Pflicht zu einer neutralen, sorgfältigen Begutachtung sich nicht entzeihen und nicht Fakten erwähnen, die für eine Entscheidung irrelevant sind und nur die Meinung des Auftraggebers wiedergeben.

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Dass durch die Datenübermittlung schließlich eine Zahlungspflicht aktualisiert wird, ist zwar für den Pflichtigen ein Nachteil, aber sein Interesse daran, nicht zahlen zu müssen, ist nicht schutzwürdig. Die Zahlungspflicht ist im geltenden Recht verankert; sie bestand schon vorher, und ihre Nichterfüllung ist dem Betroffenen in aller Regel vorzuwerfen. In dem Widerstand gegen die als unangemessen deklarierte Ermittlungstätigkeit der Rundfunkanstalten äußert sich im Grunde der Unwille über die Zahlungspflicht als solche – ein Zeichen sinkender Akzeptanz des „Solidarmodells“ der Rundfunkgebührenfinanzierung.

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Allenfalls diejenigen Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber, in deren Bereich dauerhaft kein Empfangsgerät vorhanden ist, könnten sich über die Beitragspflicht beschweren, die insofern wie eine Art „Rundfunksteuer“ erscheint. Über diese „Gerechtigkeitslücke“ hilft die Ermächtigung an den Gesetzgeber hinweg, sich bei der Tatbestandsbildung am Regelfall zu orientieren, d.h. auf typische Sachverhalte abzustellen und seltene Ausnahmen zu ignorieren