§ 3 des 15.
Rundfunkstaatsvertrages (Entwurf)
WOHNUNG
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind.
Also:
baulich abgeschlossene Raumeinheit , ... die zum
Schlafen geeignet ist!
Sind Sie sicher, dass nun folgende
Räumlichkeiten nicht erfasst werden? Wer hätte gedacht, dass ein Discounter
für eingepackte Radio-Verkaufsware Rundfunkgebühren bezahlen sollte? Erst nach
Gerichtsurteil aufgehoben [-> Link]
Sicherlich werden diese ehemaligen Hardware-Schnüffler nun weiterhin ihr
Unwesen treiben und z.B. nach abgeschlossenen Raumeinheiten schnüffeln.
Und bedenken Sie, auch
müssen Rundfunkbeitrag zahlen!